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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

Teil I — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Betreiber

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Nutzer und der

HVB Entertainment GmbH

Geschäftsführer: Henrik Biegger

Tübingerstraße 12–16, 70178 Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart, HRB 796226

USt-IdNr.: DE453660833

E-Mail: kontakt@leviapay.com

Telefon: 0800 400 20 90

(nachfolgend „LEVIAPAY“) im Zusammenhang mit der Nutzung der LEVIAPAY-Plattform, bestehend aus der Webapplikation (Dashboard), der mobilen iOS-Applikation (POS-App) sowie aller zugehörigen Dienste und Schnittstellen.

1.2 B2B-Beschränkung

Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B). Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist nicht vorgesehen. LEVIAPAY kann jederzeit einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, USt-IdNr., Handelsregisterauszug oder vergleichbare Dokumente). Kann der Nutzer die Unternehmereigenschaft nicht nachweisen, ist LEVIAPAY berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.

1.3 Ausschließliche Geltung

Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit LEVIAPAY ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn LEVIAPAY in Kenntnis der AGB des Nutzers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Registrierung und die anschließende Freischaltung des Nutzerkontos durch LEVIAPAY zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. LEVIAPAY kann die Freischaltung nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen verweigern.

1.5 Probezeit

LEVIAPAY kann dem Nutzer eine kostenlose Probezeit (Trial) einräumen. Die Dauer der Probezeit wird bei Vertragsschluss mitgeteilt. Während der Probezeit kann der Funktionsumfang eingeschränkt sein. Die Probezeit endet automatisch ohne Kündigungserfordernis. Wird der Vertrag nach Ablauf der Probezeit nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement überführt, wird der Zugang deaktiviert. Pro Nutzer bzw. Unternehmen wird nur eine Probezeit gewährt.

1.6 Definitionen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:

  • „Plattform“ — Die LEVIAPAY-Software in ihrer Gesamtheit, bestehend aus Web-Dashboard, iOS-App und zugehörigen Backend-Diensten.
  • „Nutzer“ — Der Unternehmer, der einen Vertrag mit LEVIAPAY geschlossen hat.
  • „Endgerät“ — Das vom Nutzer eingesetzte Hardware-Gerät (iPad, iPhone) zur Nutzung der POS-App.
  • „Zahlungsdienste“ — Die über Stripe bereitgestellten Dienste zur bargeldlosen Zahlungsannahme.
  • „TSE“ — Technische Sicherheitseinrichtung gemäß § 146a AO i. V. m. KassenSichV.

Teil II — Software (SaaS)

§ 2 Leistungsbeschreibung

2.1 Funktionsumfang

LEVIAPAY stellt dem Nutzer eine cloudbasierte Point-of-Sale-Lösung (POS) im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) zur Verfügung. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der LEVIAPAY-Website und umfasst insbesondere:

  • Kassensystem über die native iOS-App (iPad und iPhone)
  • Produktkatalog- und Kategorieverwaltung über das Web-Dashboard
  • Kartenzahlung über Stripe Terminal (Kartenlesegerät)
  • Kontaktlose Kartenzahlung mittels Tap to Pay on iPhone
  • Cloudbasierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß KassenSichV
  • Automatische Finanzamt-Meldung nach § 146a AO
  • Teamverwaltung und rollenbasierte Zugriffssteuerung
  • Bestellverwaltung, Tischverwaltung und Transaktionsübersicht
  • Belegausgabe (thermischer Druck und digital) gemäß § 6 KassenSichV
  • Schichtplanung und Mitarbeiterverwaltung
  • Umsatzauswertungen und Berichtswesen
  • Anbindung externer Peripheriegeräte (Bondrucker, Kassenlade)

2.2 Übergabepunkt

Der Übergabepunkt für die Bereitstellung der Software ist der Routerausgang des Rechenzentrums von LEVIAPAY bzw. dessen Hosting-Dienstleister (Google Firebase / Google Cloud). Für die Internetanbindung, die Endgeräte, die lokale Netzwerkinfrastruktur und alle Komponenten auf Seiten des Nutzers ist dieser allein verantwortlich.

2.3 Nutzungsrecht

LEVIAPAY räumt dem Nutzer für die Vertragsdauer ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Nutzer darf die Software weder Dritten — auch nicht verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG — zur Nutzung überlassen noch Zugangsdaten an Dritte weitergeben.

2.4 Weiterentwicklung und Updates

LEVIAPAY ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren, funktional anzupassen oder zu erweitern, sofern die vertragswesentlichen Funktionen in ihrem Kern erhalten bleiben. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung eines bestimmten Funktionsumfangs, solange die vereinbarten Kernleistungen weiterhin zur Verfügung stehen.

2.5 Mitwirkungspflichten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, im erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere:

  • Die Bereitstellung einer stabilen Internetverbindung und kompatibler Endgeräte
  • Die zeitnahe Installation von Software-Updates der iOS-App
  • Die unverzügliche Meldung von Störungen oder Fehlern an LEVIAPAY
  • Die Bereitstellung notwendiger Informationen und Zugänge zur Fehlerbehebung
  • Die regelmäßige Sicherung eigener Daten (Backup-Pflicht)

Kommt der Nutzer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dadurch eine Verzögerung oder Einschränkung der Leistung, ist LEVIAPAY hierfür nicht verantwortlich. Etwaige Mehrkostenstehen dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.

§ 3 Verfügbarkeit und Service-Level

3.1 Verfügbarkeit

LEVIAPAY strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 97 % im Monatsdurchschnitt an, bezogen auf die Serverinfrastruktur am Übergabepunkt (siehe § 2.2). Die Berechnung der Verfügbarkeit erfolgt auf Basis der Gesamtminuten eines Kalendermonats abzüglich geplanter Wartungsfenster.

3.2 Geplante Wartung

Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der geschäftsüblichen Kernzeiten durchgeführt und dem Nutzer, soweit möglich, mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Geplante Wartungsfenster zählen nicht als Ausfall im Sinne der Verfügbarkeitsberechnung.

3.3 Ausnahmen

Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten:

  • Geplante Wartungsarbeiten gemäß § 3.2
  • Dringende Sicherheitsupdates, die eine sofortige Reaktion erfordern
  • Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von LEVIAPAY liegen (z. B. Internetanbindung des Nutzers, Ausfall von Drittanbieter-Diensten, höhere Gewalt gemäß § 18)
  • Störungen, die auf ein Fehlverhalten des Nutzers zurückzuführen sind
  • Einschränkungen durch Apple (App Store, iOS-Updates, Betriebssystemrichtlinien)

3.4 Support

LEVIAPAY bietet Support per E-Mail (kontakt@leviapay.com) und Telefon (0800 400 20 90) während der auf der Website angegebenen Supportzeiten. LEVIAPAY wird sich bemühen, Anfragen zeitnah zu beantworten, übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten, sofern nicht ausdrücklich ein individuelles Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart wurde.

§ 4 Gewährleistung für die Software

4.1 Mängelanzeige

Der Nutzer hat Mängel der Software unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer und detaillierter Form (Fehlerbeschreibung, Screenshots, Schritte zur Reproduktion) an LEVIAPAY zu melden.

4.2 Nacherfüllung

LEVIAPAY ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung (z. B. durch Bugfix oder Patch) oder eine Umgehungslösung (Workaround) bereitzustellen, die den Mangel in seiner praktischen Auswirkung beseitigt. Ein Anspruch des Nutzers auf eine bestimmte Art der Mängelbeseitigung besteht nicht.

4.3 Ausschluss

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist:

  • Nichtbeachtung der Nutzungsvorgaben oder Dokumentation
  • Nutzung mit nicht kompatibler Hardware, Software oder Betriebssystemversion
  • Eigenmächtige Modifikationen oder Eingriffe durch den Nutzer oder Dritte
  • Störungen in der Infrastruktur des Nutzers (Internet, WLAN, Endgeräte)
  • Fehler oder Änderungen in Drittanbieter-Diensten (Stripe, fiskaly, Apple, Google)

4.4 Minderung und Aufrechnung

Der Nutzer ist nicht berechtigt, die monatliche Vergütung einseitig zu mindern oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Teil III — Kassensystem

§ 5 Steuerrechtliche Verantwortung

5.1 Keine Steuerberatung

LEVIAPAY erbringt keine finanz- oder steuerrechtlichen Beratungsleistungen und übernimmt keine Gewähr für die steuerrechtliche Korrektheit der vom Nutzer vorgenommenen Einstellungen. LEVIAPAY stellt lediglich das Kassensystem als technische Lösung zur Verfügung.

5.2 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, die Software in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden finanz- und steuerrechtlichen Vorschriften zu konfigurieren, zu nutzen und die Ergebnisse zu prüfen. Dies umfasst insbesondere:

  • Die korrekte Einstellung der anwendbaren Steuersätze (z. B. 7 % und 19 % MwSt.) sowie deren Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
  • Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) gemäß BMF-Schreiben vom 28.11.2019
  • Die Erfüllung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß §§ 145–147 AO (10-jährige Aufbewahrungsfrist für Kassenunterlagen)
  • Die Einhaltung der Belegausgabepflicht gemäß § 146a Abs. 2 AO
  • Die korrekte Hinterlegung der Unternehmensdaten (Firmenname, Adresse, Steuernummer, USt-IdNr.)
  • Die Prüfung der erzeugten Belege auf Vollständigkeit und Richtigkeit

5.3 Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Für den Betrieb des Kassensystems in Deutschland ist gemäß § 146a AO i. V. m. der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eine zertifizierte TSE erforderlich. LEVIAPAY stellt diese in Kooperation mit der fiskaly GmbH als cloudbasierte TSE bereit. Für die TSE-Nutzung können zusätzliche monatliche Gebühren anfallen, die im Vertrag oder auf der LEVIAPAY-Website ausgewiesen werden.

Der Nutzer ist selbst verantwortlich für:

  • Die ordnungsgemäße Meldung des elektronischen Aufzeichnungssystems beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal gemäß § 146a Abs. 4 AO
  • Die rechtzeitige Aktivierung und dauerhafte Aufrechterhaltung der TSE-Anbindung
  • Die Sicherstellung, dass alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß über die TSE aufgezeichnet werden
  • Die Archivierung der TSE-Daten und Kassendaten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit 10 Jahre)
  • Die Kooperation bei einer Kassennachschau gemäß § 146b AO

5.4 DSFinV-K und Betriebsprüfung

LEVIAPAY unterstützt den Export von Kassendaten im DSFinV-K-Format (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme). Der Nutzer ist eigenverantwortlich für die fristgerechte Bereitstellung dieser Daten im Rahmen einer Kassennachschau (§ 146b AO) oder Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) durch die Finanzbehörden.

5.5 Haftungsausschluss für steuerliche Folgen

LEVIAPAY haftet nicht für steuerliche Nachteile, Bußgelder, Schätzungen durch das Finanzamt oder sonstige Schäden, die daraus resultieren, dass der Nutzer:

  • die Software fehlerhaft konfiguriert hat (z. B. falsche Steuersätze)
  • seine Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt nicht erfüllt hat
  • die TSE nicht ordnungsgemäß aktiviert oder betrieben hat
  • seine steuerlichen Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten verletzt hat

Teil IV — Zahlungsdienste (LEVIAPAY Pay)

§ 6 Gegenstand und Rechtsstellung

6.1 Gegenstand

LEVIAPAY ermöglicht über die Plattform die Annahme bargeldloser Zahlungen (Debit-/Kreditkartenzahlung, kontaktloses Bezahlen via NFC, Apple Pay, Google Pay). Diese Zahlungsfunktion wird als „LEVIAPAY Pay“ bezeichnet.

6.2 Keine Zahlungsdiensterlaubnis

LEVIAPAY besitzt keine Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und ist kein Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut oder Kreditinstitut.

Die Zahlungsabwicklung (Acquiring) erfolgt ausschließlich durch Stripe Payments Europe, Limited, ein in Irland zugelassenes und von der Central Bank of Ireland beaufsichtigtes E-Geld-Institut (Registrierungsnr. C187865), mit Sitz in 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland.

6.3 Leistungen von LEVIAPAY

LEVIAPAY erbringt im Zusammenhang mit LEVIAPAY Pay ausschließlich folgende technische Unterstützungsleistungen:

  • Technische Integration der Stripe-Zahlungsdienste in die LEVIAPAY-Plattform
  • Bereitstellung der Benutzeroberfläche zur Initiierung und Verwaltung von Zahlungsvorgängen
  • Übermittlung technischer Daten an Stripe in der Funktion eines Boten (nicht als Stellvertreter oder Vertreter im Rechtssinne)
  • First-Level-Support für technische Fragen zur Zahlungsintegration

6.4 Vertrag mit Stripe

Die Nutzung von LEVIAPAY Pay setzt den Abschluss und die Aufrechterhaltung eines separaten Zahlungsdiensterahmenvertrags (Connected Account Agreement) zwischen dem Nutzer und Stripe voraus. Die aktuell gültigen Vertragsbedingungen von Stripe finden sich unter:

  • Stripe Connected Account Agreement
  • Stripe Datenschutzerklärung

LEVIAPAY ist nicht Vertragspartei des Zahlungsdiensterahmenvertrags zwischen dem Nutzer und Stripe. Es liegt im alleinigen Ermessen von Stripe, ob ein Vertrag mit dem Nutzer geschlossen wird. Stripe kann diesen Vertrag jederzeit ändern, aussetzen oder kündigen. Der Nutzer hat auf Verlangen von LEVIAPAY den Bestand des Stripe-Vertrags nachzuweisen.

6.5 Haftungsausschluss für Zahlungsdienste

LEVIAPAY übernimmt keine Haftung für:

  • Die Richtigkeit der an Stripe übermittelten Transaktionsdaten
  • Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle bei der Zahlungsabwicklung durch Stripe
  • Die Verfügbarkeit der Zahlungsdienste von Stripe
  • Ablehnungen von Zahlungstransaktionen durch Stripe oder kartenausgebende Banken
  • Die Auszahlung von Guthabensalden durch Stripe an den Nutzer
  • Chargebacks, Rückbuchungen oder Betrugsfälle

Alleiniger Ansprechpartner für zahlungsbezogene Ansprüche, Beschwerden und Streitigkeiten ist Stripe.

6.6 Aussetzung und Sperrung

LEVIAPAY ist berechtigt, die Zahlungsfunktionen der Plattform für den Nutzer auszusetzen oder einzuschränken, wenn:

  • Der Vertrag des Nutzers mit Stripe ungültig ist, gekündigt oder ausgesetzt wurde
  • Der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen von Stripe verstößt
  • Stripe LEVIAPAY zur Sperrung auffordert
  • LEVIAPAY Kenntnis von missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung erlangt

6.7 Transaktionsgebühren

Für jede über LEVIAPAY Pay verarbeitete Transaktion wird eine Transaktionsgebühr erhoben. Die aktuell gültigen Gebührensätze sind im Vertrag bzw. auf der LEVIAPAY-Website einsehbar. Stripe kann darüber hinaus eigene Gebühren gemäß dem Zahlungsdiensterahmenvertrag mit dem Nutzer erheben. LEVIAPAY hat auf die Gebühren von Stripe keinen Einfluss.

§ 7 Tap to Pay on iPhone

7.1 Voraussetzungen

LEVIAPAY unterstützt die kontaktlose Zahlungsannahme direkt über das iPhone des Nutzers mittels „Tap to Pay on iPhone“. Die Nutzung setzt voraus:

  • Ein iPhone XS oder neuer mit iOS 16.4 oder höher
  • Einen gültigen Vertrag mit Stripe (siehe § 6.4)
  • Die Zustimmung zu den Apple Tap to Pay Nutzungsbedingungen
  • Ein Apple-ID-Konto mit aktiviertem iCloud-Account

7.2 Haftungsausschluss

LEVIAPAY haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die sich aus der Hardware, Software, Betriebssystemupdates oder den Richtlinien von Apple Inc. ergeben. Apple kann die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang oder die Nutzungsbedingungen von Tap to Pay jederzeit ändern, einschränken oder einstellen.

Teil V — Hardware

§ 8 Kartenlesegeräte und Peripherie

8.1 Kartenlesegeräte (Stripe Terminal)

LEVIAPAY vertreibt Kartenlesegeräte (Stripe Terminal Reader) im eigenen Namen als Reseller. Die Geräte werden von Stripe hergestellt bzw. in Auftrag gegeben. Es gelten zusätzlich die Stripe Terminal Nutzungsbedingungen sowie die Stripe Terminal Purchase Terms. LEVIAPAY ist alleiniger Vertragspartner für den Kauf der Hardware; Verweise auf Stripe-Bedingungen dienen lediglich der Definition und analogen Anwendung.

8.2 Kauf von Hardware

Erworbene Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von LEVIAPAY (erweiterter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB). Der Nutzer ist während des Eigentumsvorbehalts zur pfleglichen Behandlung und ordnungsgemäßen Nutzung verpflichtet.

Das Transportrisiko geht mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Nutzer über (§ 447 BGB). Die Transportkosten trägt der Nutzer, sofern nicht abweichend vereinbart.

8.3 Miete von Hardware

Soweit Hardware im Rahmen eines Mietvertrags überlassen wird, gelten die im jeweiligen Mietvertrag (Miet-AGB) vereinbarten Konditionen. Das Eigentum verbleibt bei LEVIAPAY. Der Nutzer ist zur pfleglichen Behandlung der Mietgeräte und zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand bei Vertragsende verpflichtet. Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, haftet der Nutzer.

8.4 Gewährleistung für Hardware

Für erworbene Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. LEVIAPAY ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung zu leisten. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist:

  • Unsachgemäße Behandlung, Sturz- oder Feuchtigkeitsschäden
  • Eigenmächtige Modifikationen, Öffnung oder Reparaturversuche
  • Nutzung entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung
  • Normaler Verschleiß und Abnutzung

8.5 Drucker und Zubehör

LEVIAPAY unterstützt ausgewählte Peripheriegeräte (z. B. Epson Bondrucker, Kassenladen). Die Kompatibilität wird auf der LEVIAPAY-Website ausgewiesen. Für Peripheriegeräte, die nicht von LEVIAPAY bezogen wurden, übernimmt LEVIAPAY keine Gewährleistung und keinen Support.

Teil VI — Kommerzielle Bedingungen

§ 9 Preise und Zahlung

9.1 Gebührenstruktur

Die aktuellen Preise und Gebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der aktuellen Preisliste auf der LEVIAPAY-Website. Die Gebühren können umfassen:

  • Monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr für die Software (SaaS-Abonnement)
  • Transaktionsgebühren pro bargeldloser Zahlung
  • Monatliche Gebühren für die Cloud-TSE
  • Einmalige Kaufpreise oder wiederkehrende Mietgebühren für Hardware
  • Einmalige Einrichtungs- oder Onboarding-Gebühren (sofern vereinbart)
  • Nutzungsabhängige Gebühren (z. B. SMS-Versand, sofern zutreffend)

9.2 Nettopreise

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

9.3 Fälligkeit und Zahlungsweise

Monatliche Gebühren sind jeweils im Voraus zum Monatsbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder einer anderen von LEVIAPAY angebotenen Zahlungsmethode. Der Nutzer erteilt hierfür die erforderliche Einzugsermächtigung. Transaktionsgebühren werden je Transaktion einbehalten oder periodisch abgerechnet.

9.4 Zahlungsverzug

Kommt der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286 ff. BGB). Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist LEVIAPAY berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind. Die Sperrung entbindet den Nutzer nicht von seiner Zahlungspflicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Abrechnungsperioden bleibt unberührt.

9.5 Preisanpassungen

LEVIAPAY ist berechtigt, die Preise frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss oder nach der letzten Preisanpassung anzupassen. Preisanpassungen werden dem Nutzer mindestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird LEVIAPAY in der Anpassungsmitteilung hinweisen.

§ 10 Pflichten des Nutzers

10.1 Allgemeine Pflichten

Der Nutzer verpflichtet sich:

  • Die Plattform ausschließlich für rechtmäßige geschäftliche Zwecke im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu nutzen
  • Seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, PIN) streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen
  • Korrekte und vollständige Unternehmens- und Steuerdaten zu hinterlegen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren
  • Die geltenden steuerlichen und kassenrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten
  • LEVIAPAY unverzüglich über den Verdacht einer unbefugten Nutzung seines Kontos oder einer Sicherheitsverletzung zu informieren
  • Die für den Betrieb erforderliche technische Infrastruktur (Internetverbindung, kompatible Endgeräte, aktuelles Betriebssystem) bereitzustellen und zu unterhalten
  • Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Kassendaten, Belege und Transaktionsdaten eigenständig zu erfüllen

10.2 Verbotene Nutzung

Dem Nutzer ist es untersagt:

  • Die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Betrug
  • Die Plattform in einer Weise zu nutzen, die den Betrieb der Plattform oder die Nutzung durch andere Nutzer beeinträchtigt
  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software vorzunehmen, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt
  • Automatisierte Zugriffe (Scraping, Bots) auf die Plattform durchzuführen

Teil VII — Haftung und Rechtliches

§ 11 Haftung

11.1 Unbeschränkte Haftung

LEVIAPAY haftet unbeschränkt:

  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG)
  • Im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien

11.2 Beschränkte Haftung bei Kardinalpflichtverletzung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LEVIAPAY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

11.3 Haftungsausschluss für Drittanbieter

LEVIAPAY haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch Ausfälle, Fehlfunktionen, Änderungen oder Einstellungen der Drittanbieter-Dienste (insbesondere Stripe, fiskaly, Apple, Google Firebase) verursacht werden, sofern LEVIAPAY diese nicht zu vertreten hat.

11.4 Datenverlust

Die Haftung von LEVIAPAY für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Nutzer entstanden wäre. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig zu sichern (siehe § 2.5).

11.5 Mitarbeiterhaftung

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von LEVIAPAY.

§ 12 Freistellung

Der Nutzer stellt LEVIAPAY von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer oder mit dessen Wissen resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten). Der Nutzer ist verpflichtet, LEVIAPAY im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich alle verfügbaren Informationen zur Prüfung der Ansprüche und zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen.

§ 13 Geistiges Eigentum

13.1 Urheberrecht

Sämtliche Rechte an der LEVIAPAY-Plattform, einschließlich des Quellcodes, der Benutzeroberfläche, der Datenbanken, der Dokumentation, des Designs und aller Markenzeichen, verbleiben bei LEVIAPAY bzw. deren Lizenzgebern. Der Nutzer erhält ausschließlich das in § 2.3 beschriebene Nutzungsrecht.

13.2 Marken und Kennzeichen

Die Bezeichnung „LEVIAPAY“ sowie das LEVIAPAY-Logo sind geschützte Kennzeichen. Der Nutzer darf diese nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform verwenden (z. B. auf Belegen). Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LEVIAPAY.

13.3 Nutzerdaten

Die vom Nutzer eingegebenen Daten (Produktkataloge, Transaktionsdaten, Kundendaten) verbleiben im Eigentum des Nutzers. LEVIAPAY erhält an diesen Daten ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten erforderlich ist.

§ 14 Geheimhaltung

14.1 Vertrauliche Informationen

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preisinformationen, Kundendaten, technische Spezifikationen und nicht öffentlich zugängliche Geschäftsinformationen.

14.2 Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • bei Empfang bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden
  • der empfangenden Partei vor Empfang bereits rechtmäßig bekannt waren
  • der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt werden
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen

14.3 Dauer

Die Geheimhaltungspflicht besteht während der Vertragsdauer und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 15 Datenschutz

15.1 Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch LEVIAPAY erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

15.2 Auftragsverarbeitung

Soweit LEVIAPAY im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten des Nutzers), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab. LEVIAPAY stellt hierfür einen Standardvertrag bereit, der auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

15.3 Verantwortlichkeit des Nutzers

Der Nutzer ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der von ihm im Rahmen der Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen, die Information betroffener Personen und die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze.

Teil VIII — Vertragsdauer und Beendigung

§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung

16.1 Laufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Bei Abschluss eines Jahresabonnements beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.

16.2 Ordentliche Kündigung

Bei unbefristeten Verträgen können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat möglich. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit, gilt die 30-tägige Kündigungsfrist zum Monatsende.

16.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für LEVIAPAY liegt insbesondere vor, wenn:

  • Der Nutzer mit der Zahlung um mehr als zwei Abrechnungsperioden in Verzug gerät
  • Der Nutzer die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt
  • Der Vertrag des Nutzers mit Stripe gekündigt oder dauerhaft ausgesetzt wird
  • Über das Vermögen des Nutzers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
  • Der Nutzer seine Unternehmereigenschaft verliert

16.4 Form der Kündigung

Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an kontakt@leviapay.com genügt). Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

16.5 Folgen der Beendigung

Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Nutzers zur Plattform deaktiviert. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche offenen Zahlungen zu begleichen. Gemietete Hardware ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bereits bezahlte Gebühren für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.

§ 17 Datenexport bei Vertragsende

17.1 Exportpflicht des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten (Transaktionsdaten, Belege, Kassendaten, Produktkataloge, Kundendaten) während der Vertragslaufzeit eigenständig zu exportieren und zu sichern. LEVIAPAY stellt hierfür Exportfunktionen im Dashboard bereit (z. B. CSV-Export, DSFinV-K-Export).

17.2 Aufbewahrung nach Vertragsende

Nach Vertragsende werden die Nutzerdaten für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen zur Abholung bereitgehalten und anschließend gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) einer Löschung entgegenstehen.

17.3 Kein Anspruch auf individuelle Formate

LEVIAPAY ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende individuelle Datenexporte in bestimmten Formaten (z. B. SQL-Dumps, proprietäre Formate) bereitzustellen.

Teil IX — Schlussbestimmungen

§ 18 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien
  • Krieg, Terror, bürgerliche Unruhen
  • Streik, Aussperrung und Arbeitskampfmaßnahmen
  • Behördliche Anordnungen, Embargos und Sanktionen
  • Ausfall wesentlicher Infrastruktur (Strom, Telekommunikation, Internet)
  • Cyberangriffe, DDoS-Attacken und IT-Sicherheitsvorfälle

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt zu informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als vier Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 19 Änderungen der AGB

19.1 Änderungsbefugnis

LEVIAPAY behält sich vor, diese AGB während des laufenden Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder Leistungsänderungen erforderlich oder sachlich gerechtfertigt ist.

19.2 Mitteilung und Widerspruch

Änderungen werden dem Nutzer mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

LEVIAPAY wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung gesondert und deutlich auf die Widerspruchsfrist, die Folgen des Nichtwidersprechens sowie das Recht zur Kündigung hinweisen.

19.3 Kündigung bei Widerspruch

Widerspricht der Nutzer den Änderungen, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. LEVIAPAY ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen.

§ 20 Widerrufsrecht

Die LEVIAPAY-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht daher nicht. Soweit digitale Inhalte bereitgestellt werden, verzichtet der Nutzer gemäß § 356 Abs. 5 BGB ausdrücklich auf ein etwaiges Widerrufsrecht, sofern LEVIAPAY mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.

§ 21 Schlussbestimmungen

21.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

21.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

21.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

21.4 Schriftform

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

21.5 Unterauftragnehmer

LEVIAPAY ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer und Drittanbieter einzusetzen. LEVIAPAY bleibt gegenüber dem Nutzer für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, haftet jedoch nicht für Leistungsstörungen der Drittanbieter gemäß § 11.3.

21.6 Übertragung

Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LEVIAPAY auf Dritte übertragen. LEVIAPAY ist berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

21.7 Gesamter Vertrag

Diese AGB zusammen mit dem Vertrag, etwaigen Anlagen und der Datenschutzerklärung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen.

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