Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Nutzer und der
HVB Entertainment GmbH
Geschäftsführer: Henrik Biegger
Tübingerstraße 12–16, 70178 Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart, HRB 796226
USt-IdNr.: DE453660833
E-Mail: kontakt@leviapay.com
Telefon: 0800 400 20 90
(nachfolgend „LEVIAPAY“) im Zusammenhang mit der Nutzung der LEVIAPAY-Plattform, bestehend aus der Webapplikation (Dashboard), der mobilen iOS-Applikation (POS-App) sowie aller zugehörigen Dienste und Schnittstellen.
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B). Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist nicht vorgesehen. LEVIAPAY kann jederzeit einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, USt-IdNr., Handelsregisterauszug oder vergleichbare Dokumente). Kann der Nutzer die Unternehmereigenschaft nicht nachweisen, ist LEVIAPAY berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit LEVIAPAY ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn LEVIAPAY in Kenntnis der AGB des Nutzers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Der Vertrag kommt durch die Registrierung und die anschließende Freischaltung des Nutzerkontos durch LEVIAPAY zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. LEVIAPAY kann die Freischaltung nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen verweigern.
LEVIAPAY kann dem Nutzer eine kostenlose Probezeit (Trial) einräumen. Die Dauer der Probezeit wird bei Vertragsschluss mitgeteilt. Während der Probezeit kann der Funktionsumfang eingeschränkt sein. Die Probezeit endet automatisch ohne Kündigungserfordernis. Wird der Vertrag nach Ablauf der Probezeit nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement überführt, wird der Zugang deaktiviert. Pro Nutzer bzw. Unternehmen wird nur eine Probezeit gewährt.
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:
LEVIAPAY stellt dem Nutzer eine cloudbasierte Point-of-Sale-Lösung (POS) im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) zur Verfügung. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der LEVIAPAY-Website und umfasst insbesondere:
Der Übergabepunkt für die Bereitstellung der Software ist der Routerausgang des Rechenzentrums von LEVIAPAY bzw. dessen Hosting-Dienstleister (Google Firebase / Google Cloud). Für die Internetanbindung, die Endgeräte, die lokale Netzwerkinfrastruktur und alle Komponenten auf Seiten des Nutzers ist dieser allein verantwortlich.
LEVIAPAY räumt dem Nutzer für die Vertragsdauer ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Nutzer darf die Software weder Dritten — auch nicht verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG — zur Nutzung überlassen noch Zugangsdaten an Dritte weitergeben.
LEVIAPAY ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren, funktional anzupassen oder zu erweitern, sofern die vertragswesentlichen Funktionen in ihrem Kern erhalten bleiben. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung eines bestimmten Funktionsumfangs, solange die vereinbarten Kernleistungen weiterhin zur Verfügung stehen.
Der Nutzer ist verpflichtet, im erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere:
Kommt der Nutzer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dadurch eine Verzögerung oder Einschränkung der Leistung, ist LEVIAPAY hierfür nicht verantwortlich. Etwaige Mehrkostenstehen dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.
LEVIAPAY strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 97 % im Monatsdurchschnitt an, bezogen auf die Serverinfrastruktur am Übergabepunkt (siehe § 2.2). Die Berechnung der Verfügbarkeit erfolgt auf Basis der Gesamtminuten eines Kalendermonats abzüglich geplanter Wartungsfenster.
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der geschäftsüblichen Kernzeiten durchgeführt und dem Nutzer, soweit möglich, mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Geplante Wartungsfenster zählen nicht als Ausfall im Sinne der Verfügbarkeitsberechnung.
Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten:
LEVIAPAY bietet Support per E-Mail (kontakt@leviapay.com) und Telefon (0800 400 20 90) während der auf der Website angegebenen Supportzeiten. LEVIAPAY wird sich bemühen, Anfragen zeitnah zu beantworten, übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten, sofern nicht ausdrücklich ein individuelles Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart wurde.
Der Nutzer hat Mängel der Software unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer und detaillierter Form (Fehlerbeschreibung, Screenshots, Schritte zur Reproduktion) an LEVIAPAY zu melden.
LEVIAPAY ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung (z. B. durch Bugfix oder Patch) oder eine Umgehungslösung (Workaround) bereitzustellen, die den Mangel in seiner praktischen Auswirkung beseitigt. Ein Anspruch des Nutzers auf eine bestimmte Art der Mängelbeseitigung besteht nicht.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist:
Der Nutzer ist nicht berechtigt, die monatliche Vergütung einseitig zu mindern oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
LEVIAPAY erbringt keine finanz- oder steuerrechtlichen Beratungsleistungen und übernimmt keine Gewähr für die steuerrechtliche Korrektheit der vom Nutzer vorgenommenen Einstellungen. LEVIAPAY stellt lediglich das Kassensystem als technische Lösung zur Verfügung.
Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, die Software in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden finanz- und steuerrechtlichen Vorschriften zu konfigurieren, zu nutzen und die Ergebnisse zu prüfen. Dies umfasst insbesondere:
Für den Betrieb des Kassensystems in Deutschland ist gemäß § 146a AO i. V. m. der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eine zertifizierte TSE erforderlich. LEVIAPAY stellt diese in Kooperation mit der fiskaly GmbH als cloudbasierte TSE bereit. Für die TSE-Nutzung können zusätzliche monatliche Gebühren anfallen, die im Vertrag oder auf der LEVIAPAY-Website ausgewiesen werden.
Der Nutzer ist selbst verantwortlich für:
LEVIAPAY unterstützt den Export von Kassendaten im DSFinV-K-Format (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme). Der Nutzer ist eigenverantwortlich für die fristgerechte Bereitstellung dieser Daten im Rahmen einer Kassennachschau (§ 146b AO) oder Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) durch die Finanzbehörden.
LEVIAPAY haftet nicht für steuerliche Nachteile, Bußgelder, Schätzungen durch das Finanzamt oder sonstige Schäden, die daraus resultieren, dass der Nutzer:
LEVIAPAY ermöglicht über die Plattform die Annahme bargeldloser Zahlungen (Debit-/Kreditkartenzahlung, kontaktloses Bezahlen via NFC, Apple Pay, Google Pay). Diese Zahlungsfunktion wird als „LEVIAPAY Pay“ bezeichnet.
LEVIAPAY besitzt keine Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und ist kein Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut oder Kreditinstitut.
Die Zahlungsabwicklung (Acquiring) erfolgt ausschließlich durch Stripe Payments Europe, Limited, ein in Irland zugelassenes und von der Central Bank of Ireland beaufsichtigtes E-Geld-Institut (Registrierungsnr. C187865), mit Sitz in 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland.
LEVIAPAY erbringt im Zusammenhang mit LEVIAPAY Pay ausschließlich folgende technische Unterstützungsleistungen:
Die Nutzung von LEVIAPAY Pay setzt den Abschluss und die Aufrechterhaltung eines separaten Zahlungsdiensterahmenvertrags (Connected Account Agreement) zwischen dem Nutzer und Stripe voraus. Die aktuell gültigen Vertragsbedingungen von Stripe finden sich unter:
LEVIAPAY ist nicht Vertragspartei des Zahlungsdiensterahmenvertrags zwischen dem Nutzer und Stripe. Es liegt im alleinigen Ermessen von Stripe, ob ein Vertrag mit dem Nutzer geschlossen wird. Stripe kann diesen Vertrag jederzeit ändern, aussetzen oder kündigen. Der Nutzer hat auf Verlangen von LEVIAPAY den Bestand des Stripe-Vertrags nachzuweisen.
LEVIAPAY übernimmt keine Haftung für:
Alleiniger Ansprechpartner für zahlungsbezogene Ansprüche, Beschwerden und Streitigkeiten ist Stripe.
LEVIAPAY ist berechtigt, die Zahlungsfunktionen der Plattform für den Nutzer auszusetzen oder einzuschränken, wenn:
Für jede über LEVIAPAY Pay verarbeitete Transaktion wird eine Transaktionsgebühr erhoben. Die aktuell gültigen Gebührensätze sind im Vertrag bzw. auf der LEVIAPAY-Website einsehbar. Stripe kann darüber hinaus eigene Gebühren gemäß dem Zahlungsdiensterahmenvertrag mit dem Nutzer erheben. LEVIAPAY hat auf die Gebühren von Stripe keinen Einfluss.
LEVIAPAY unterstützt die kontaktlose Zahlungsannahme direkt über das iPhone des Nutzers mittels „Tap to Pay on iPhone“. Die Nutzung setzt voraus:
LEVIAPAY haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die sich aus der Hardware, Software, Betriebssystemupdates oder den Richtlinien von Apple Inc. ergeben. Apple kann die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang oder die Nutzungsbedingungen von Tap to Pay jederzeit ändern, einschränken oder einstellen.
LEVIAPAY vertreibt Kartenlesegeräte (Stripe Terminal Reader) im eigenen Namen als Reseller. Die Geräte werden von Stripe hergestellt bzw. in Auftrag gegeben. Es gelten zusätzlich die Stripe Terminal Nutzungsbedingungen sowie die Stripe Terminal Purchase Terms. LEVIAPAY ist alleiniger Vertragspartner für den Kauf der Hardware; Verweise auf Stripe-Bedingungen dienen lediglich der Definition und analogen Anwendung.
Erworbene Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von LEVIAPAY (erweiterter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB). Der Nutzer ist während des Eigentumsvorbehalts zur pfleglichen Behandlung und ordnungsgemäßen Nutzung verpflichtet.
Das Transportrisiko geht mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Nutzer über (§ 447 BGB). Die Transportkosten trägt der Nutzer, sofern nicht abweichend vereinbart.
Soweit Hardware im Rahmen eines Mietvertrags überlassen wird, gelten die im jeweiligen Mietvertrag (Miet-AGB) vereinbarten Konditionen. Das Eigentum verbleibt bei LEVIAPAY. Der Nutzer ist zur pfleglichen Behandlung der Mietgeräte und zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand bei Vertragsende verpflichtet. Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, haftet der Nutzer.
Für erworbene Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. LEVIAPAY ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung zu leisten. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist:
LEVIAPAY unterstützt ausgewählte Peripheriegeräte (z. B. Epson Bondrucker, Kassenladen). Die Kompatibilität wird auf der LEVIAPAY-Website ausgewiesen. Für Peripheriegeräte, die nicht von LEVIAPAY bezogen wurden, übernimmt LEVIAPAY keine Gewährleistung und keinen Support.
Die aktuellen Preise und Gebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der aktuellen Preisliste auf der LEVIAPAY-Website. Die Gebühren können umfassen:
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Monatliche Gebühren sind jeweils im Voraus zum Monatsbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder einer anderen von LEVIAPAY angebotenen Zahlungsmethode. Der Nutzer erteilt hierfür die erforderliche Einzugsermächtigung. Transaktionsgebühren werden je Transaktion einbehalten oder periodisch abgerechnet.
Kommt der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286 ff. BGB). Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist LEVIAPAY berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind. Die Sperrung entbindet den Nutzer nicht von seiner Zahlungspflicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Abrechnungsperioden bleibt unberührt.
LEVIAPAY ist berechtigt, die Preise frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss oder nach der letzten Preisanpassung anzupassen. Preisanpassungen werden dem Nutzer mindestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird LEVIAPAY in der Anpassungsmitteilung hinweisen.
Der Nutzer verpflichtet sich:
Dem Nutzer ist es untersagt:
LEVIAPAY haftet unbeschränkt:
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LEVIAPAY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
LEVIAPAY haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch Ausfälle, Fehlfunktionen, Änderungen oder Einstellungen der Drittanbieter-Dienste (insbesondere Stripe, fiskaly, Apple, Google Firebase) verursacht werden, sofern LEVIAPAY diese nicht zu vertreten hat.
Die Haftung von LEVIAPAY für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Nutzer entstanden wäre. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig zu sichern (siehe § 2.5).
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von LEVIAPAY.
Der Nutzer stellt LEVIAPAY von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer oder mit dessen Wissen resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten). Der Nutzer ist verpflichtet, LEVIAPAY im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich alle verfügbaren Informationen zur Prüfung der Ansprüche und zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Rechte an der LEVIAPAY-Plattform, einschließlich des Quellcodes, der Benutzeroberfläche, der Datenbanken, der Dokumentation, des Designs und aller Markenzeichen, verbleiben bei LEVIAPAY bzw. deren Lizenzgebern. Der Nutzer erhält ausschließlich das in § 2.3 beschriebene Nutzungsrecht.
Die Bezeichnung „LEVIAPAY“ sowie das LEVIAPAY-Logo sind geschützte Kennzeichen. Der Nutzer darf diese nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform verwenden (z. B. auf Belegen). Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LEVIAPAY.
Die vom Nutzer eingegebenen Daten (Produktkataloge, Transaktionsdaten, Kundendaten) verbleiben im Eigentum des Nutzers. LEVIAPAY erhält an diesen Daten ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten erforderlich ist.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preisinformationen, Kundendaten, technische Spezifikationen und nicht öffentlich zugängliche Geschäftsinformationen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
Die Geheimhaltungspflicht besteht während der Vertragsdauer und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch LEVIAPAY erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Soweit LEVIAPAY im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten des Nutzers), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab. LEVIAPAY stellt hierfür einen Standardvertrag bereit, der auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Der Nutzer ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der von ihm im Rahmen der Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen, die Information betroffener Personen und die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Bei Abschluss eines Jahresabonnements beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.
Bei unbefristeten Verträgen können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat möglich. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit, gilt die 30-tägige Kündigungsfrist zum Monatsende.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für LEVIAPAY liegt insbesondere vor, wenn:
Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an kontakt@leviapay.com genügt). Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Nutzers zur Plattform deaktiviert. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche offenen Zahlungen zu begleichen. Gemietete Hardware ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bereits bezahlte Gebühren für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten (Transaktionsdaten, Belege, Kassendaten, Produktkataloge, Kundendaten) während der Vertragslaufzeit eigenständig zu exportieren und zu sichern. LEVIAPAY stellt hierfür Exportfunktionen im Dashboard bereit (z. B. CSV-Export, DSFinV-K-Export).
Nach Vertragsende werden die Nutzerdaten für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen zur Abholung bereitgehalten und anschließend gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) einer Löschung entgegenstehen.
LEVIAPAY ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende individuelle Datenexporte in bestimmten Formaten (z. B. SQL-Dumps, proprietäre Formate) bereitzustellen.
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Hierzu zählen insbesondere:
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt zu informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als vier Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
LEVIAPAY behält sich vor, diese AGB während des laufenden Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder Leistungsänderungen erforderlich oder sachlich gerechtfertigt ist.
Änderungen werden dem Nutzer mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
LEVIAPAY wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung gesondert und deutlich auf die Widerspruchsfrist, die Folgen des Nichtwidersprechens sowie das Recht zur Kündigung hinweisen.
Widerspricht der Nutzer den Änderungen, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. LEVIAPAY ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen.
Die LEVIAPAY-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht daher nicht. Soweit digitale Inhalte bereitgestellt werden, verzichtet der Nutzer gemäß § 356 Abs. 5 BGB ausdrücklich auf ein etwaiges Widerrufsrecht, sofern LEVIAPAY mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
LEVIAPAY ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer und Drittanbieter einzusetzen. LEVIAPAY bleibt gegenüber dem Nutzer für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, haftet jedoch nicht für Leistungsstörungen der Drittanbieter gemäß § 11.3.
Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LEVIAPAY auf Dritte übertragen. LEVIAPAY ist berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Diese AGB zusammen mit dem Vertrag, etwaigen Anlagen und der Datenschutzerklärung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen.